JAGDREITEREI
Schleppjagd
Bei der Jagdreiterei wird in mehreren Jagdfeldern eine vorgegebene Geländestrecke über Boden wie gewachsen und über Hindernisse geritten. Eine Besonderheit ist es, im Pulk querfeldein lange Strecken zu galoppieren und dabei springen zu können. Aufgrund mangelnder Hindernisse, wegen asphaltierter Wege sowie der Gefahr von möglichen Flurschäden ist das in Deutschland ausserhalb von Reitjagden kaum möglich. Die Schleppjagd ist anders als die Parforcejagd ein reiner Pferdesport – Wild wird dabei nicht gejagt.
Eine Hundemeute ist bei einer Schleppjagd immer dabei. Aktuell gibt es in Deutschland 25 Meuten. Zwölf davon führen Foxhounds, sieben davon Beagles, drei davon Francois Tricolore und eine davon Bloodhounds. Die Meute verfolgt die sogenannte Schleppe, eine künstliche Duftspur. Der gemeinsame Ausritt mit anderen Jagdreitern und der Hundemeute steht bei einer Schleppjagd im Vordergrund. Bei Fuchsjagden hingegen gibt es mit dem Fuchsschwanzgreifen ein Wettkampfelement. Fuchsjagden werden ohne Hunde geritten.
GESCHICHTE
Parforcejagd
Die Parforcejagd ist die Jagd mit Pferden und Hunden auf Wild. Im 17. und 18. Jahrhundert ist sie mit großem Prunk vom hohen Adel ausgeübt worden. Sie ist jedoch als ein Privileg des Adels gebrandmarkt worden und hat daher in Deutschland seit 1934 nicht mehr stattgefunden. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts ist sie von den Schleppjagden abgelöst worden. Mit dieser neuen Jagdform hat sich eine deutsche Jagdtradition entwickelt. Der Ursprung der Schleppjagd ist in Großbritannien gewesen. Dort sind die Hundemeuten durch die Kriege nicht in diesem Maße beeinträchtigt worden.
Im Jahr 1898 ist im Hauptgestüt Trakehnen dem damaligen Oberlandstallmeister Burchard von Oettingen der Durchbruch mit einer vielseitigen Leistungsprüfung gelungen. Er hat den großen Boxenstall – den späteren legendären Trakehner Jagdstall – errichten lassen. Seitdem sind alle jungen Pferde angeritten und im Jagdfeld auf ihre Veranlagung und Leistungsbereitschaft hin getestet worden. Bereits nach sechs bis acht Wochen behutsamer Ausbildung sind dann die Dreijährigen die Schleppjagd hinter den Hunden über die natürlichen Gräben und Zäune, durch Wasserläufe und Klettergräben, über Doppelsprünge und Wälle galoppiert. Trakehnen mit seinen Eichen- und Birkenalleen hat wie kein anderer Ort das ideale Jagdreitgelände geboten. Durch die Entwässerung einer mehr als 6.000 Hektar großen Wiesen- und Sumpflandschaft ist eine Vielzahl von großen und kleinen Wasserläufen, Gräben und Wällen entstanden. Mit der Einzäunung der Weideflächen ist eine große Zahl von Koppelricks als Hochsprüngen und kombinierten Wegesprüngen hinzugekommen. Ein fast zwei Meter hoher Wall mit beiderseits Gräben und oben darauf an einem Rande eine Hecke – der sogenannte große Trakehner Sprung – und die durchschnittlich drei bis vier Meter breiten Gräben, in denen Koppelricks gestanden haben – die sogenannten Trakehner Sprünge -, haben sich großer Beliebtheit erfreut.
Als von Oettingen’s Nachfolger ist dessen Schwiegersohn Graf Kurt von Sponeck ernannt worden. Während seiner Regentschaft hat seine Gattin Gräfin Marissa von Sponeck als leidenschaftliche Jagdreiterin keine Jagd versäumt. Sie ist als die “Mutter“ des Trakehner Jagdstalles bezeichnet worden. In ihrem wunderbaren Skizzenheft mit dem Titel ‚Trakehner Jagden‘ hat sie die im Jahr 1921 stattgefundenen Jagden sowie insbesondere die Beobachtungen über Verhalten und Vermögen der Pferde im Jagdfeld festgehalten.
Der Generalfeldmarschall Colmar von der Goltz ist einer der hervorragendsten Jagdgäste in Trakehnen gewesen. Ihm ist mit dem alljährlich über 6.500 Meter stattfindenden und weltberühmten ‚von der Goltz- Querfeldein, Großes Trakehner Jagdrennen‘ im Jahr 1911 ein Denkmal gesetzt worden. Es ist nach der Pardubitzer Steeplechase das schwerste Jagdrennen Europas gewesen und hat mit der ‚Grand – National – Steeplechase‘ zum Dreigestirn schwerster Hindernisrennen der Welt gezählt.
Das nachfolgende Video lässt Eindrücke von einer Schleppjagd in Ostpreußen gewinnen.
Klicken Sie hier
TERMINE
Meets
Die Saison beginnt oder hat bereits begonnen und Sie beabsichtigen, an einigen Meets teilzunehmen?
Auf Schleppjagd24 – dem Portal für den Sport in ROT – finden Sie sämtliche stattfindenden Meets.
„Und wenn Du alle Künste der Dressur beherrschst und hättest nie die Hörner klingen hören zur Anjagd, dann verrinnt all Deine Kunst tot im Sande.“
Graf Carl Gustav Wrangel (1839-1908)
RISIKEN
Haftung & Absicherung
Die Jagdreiterei verbindet Pferdesport, Jagdtradition und gesellschaftliche Veranstaltungskultur. Gleichzeitig entstehen dabei besondere haftungs- und versicherungsrechtliche Fragestellungen für Veranstalter, Teilnehmer, Pferdehalter und beteiligte Betriebe. Die folgenden Beiträge erläutern typische Haftungs- und Versicherungsfragen aus der Praxis von Reitjagden, Pferdebetrieben sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Wer haftet, wenn bei einer Schleppjagd ein Pferd ausschlägt?
Pferde sind Fluchttiere. Auch bei erfahrenen Jagdpferden kann es während einer Schleppjagd zu unvorhersehbaren Reaktionen kommen. Besonders in engen Situationen oder im Bereich von Zuschauern besteht das Risiko, dass ein Pferd ausschlägt und dabei Personen oder andere Pferde verletzt.
Entsteht hierbei ein Schaden, kann grundsätzlich eine Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB in Betracht gezogen werden. Die sogenannte Tierhalterhaftung knüpft an die typische Tiergefahr an und setzt nicht zwingend ein persönliches Verschulden des Halters voraus.
Die rechtliche Bewertung ist jedoch stets vom Einzelfall abhängig. Gerade im Reitsport spielen Fragen des Mitverschuldens und der bewussten Risikoübernahme häufig eine wichtige Rolle. Teilnehmer einer Schleppjagd wissen in der Regel, dass das Reiten in größeren Feldern mit besonderen Risiken verbunden ist. Nicht jede Verletzung führt deshalb automatisch zu einem Schadensersatzanspruch.
Anders kann die Situation zu beurteilen sein, wenn:
- ein Pferd erkennbar schwierig oder ungeeignet für die Veranstaltung gewesen ist,
- Sicherheitsabstände missachtet worden sind,
- Zuschauerbereiche unzureichend abgesichert worden sind,
- oder sich Teilnehmer grob rücksichtslos verhalten haben.
Für Pferdehalter ist eine leistungsfähige Pferdehalterhaftpflichtversicherung deshalb von besonderer Bedeutung. Der Versicherungsschutz sollte insbesondere bei organisierten Veranstaltungen, Schleppjagden und Geländeritten im Einzelfall geprüft werden. Gute Tarife decken solche Risiken häufig mit ab, dennoch können sich Unterschiede im Bedingungswerk ergeben.
Auch Veranstalter sollten auf einen passenden Versicherungsschutz achten. Zwar schuldet ein Veranstalter keine völlige Gefahrlosigkeit einer Reitjagd, dennoch müssen Organisation, Streckenführung und Zuschauerbereiche mit der erforderlichen Sorgfalt geplant werden.
Gerade bei Schleppjagden treffen häufig viele Pferde, Zuschauer, Hunde, Fahrzeuge und landwirtschaftliche Flächen auf engem Raum zusammen. Umsicht, Erfahrung und ein passender Versicherungsschutz tragen deshalb wesentlich zu einem sicheren Ablauf der Veranstaltung bei.
Sturz im Feld - wer trägt das Risiko?
Ein Sturz gehört trotz aller Erfahrung zu den typischen Risiken des Reitsports. Gerade bei Schleppjagden und Reitjagden können Gelände, Sprünge, Bodenverhältnisse oder das Verhalten anderer Pferde zu gefährlichen Situationen führen.
Teilnehmer einer Schleppjagd setzen sich bewusst den besonderen Risiken des Geländereitens aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Haftung ausgeschlossen wäre. Entscheidend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Kommt es beispielsweise zu einem Sturz, weil:
- Hindernisse mangelhaft aufgebaut worden sind,
- erkennbare Gefahrenstellen unzureichend abgesichert worden sind,
- organisatorische Fehler vorgelegen haben,
- oder sich andere Teilnehmer grob rücksichtslos verhalten haben,
können Schadensersatzansprüche im Einzelfall durchaus in Betracht gezogen werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Veranstalter keine völlige Gefahrlosigkeit schuldet. Schleppjagden und Geländeritte sind naturgemäß mit Risiken verbunden. Der Veranstalter muss jedoch die Veranstaltung sorgfältig organisieren und vermeidbare Gefahren möglichst minimieren.
In der Praxis ist die rechtliche Bewertung häufig schwierig. Oft treffen mehrere Ursachen zusammen:
- Bodenverhältnisse,
- Verhalten des Pferdes,
- Reaktionsfehler des Reiters,
- Gruppendynamik im Feld,
- oder äußere Einflüsse im Gelände.
Umso wichtiger ist die eigene Absicherung. Viele Reiter unterschätzen die wirtschaftlichen Folgen schwerer Reitunfälle:
- Verdienstausfall,
- langfristige gesundheitliche Einschränkungen,
- Rehabilitationskosten,
- oder dauerhafte Invalidität.
Eine private Unfallversicherung mit ausdrücklicher Reitsportdeckung kann daher sinnvoll sein. Auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten darauf geprüft werden, ob Risiken aus dem Reitsport mitversichert sind oder Einschränkungen bestehen.
Sorgfältige Organisation, erfahrene Teilnehmer und ein passender Versicherungsschutz können Risiken zwar nicht vollständig ausschließen, tragen jedoch wesentlich zur Sicherheit im Feld bei.
Wie sind Flurschäden bei Reitjagden abgesichert?
Reitjagden und Schleppjagden führen häufig über Wiesen, Feldwege, Stoppelfelder oder forstwirtschaftliche Flächen. Trotz sorgfältiger Planung lassen sich Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken nicht immer vermeiden.
Typische Flurschäden können beispielsweise sein:
- beschädigte Weidezäune,
- Fahr- und Trittschäden auf nassen Flächen,
- Schäden an Saaten oder Kulturen,
- zerstörte Randbereiche,
- oder Beeinträchtigungen von Grünlandflächen.
Die Frage der Haftung hängt zunächst davon ab, wodurch der Schaden entstanden ist und wer als Verursacher in Betracht gezogen werden kann.
Verursacht ein einzelner Teilnehmer einen konkreten Schaden, kann je nach Schadenhergang eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung eintreten. In der Praxis ist die Zuordnung allerdings häufig schwierig, insbesondere wenn Schäden durch das gesamte Teilnehmerfeld entstehen oder sich einzelne Verursacher nicht mehr eindeutig feststellen lassen.
Unter Umständen kann auch eine Haftung des Veranstalters in Betracht gezogen werden – etwa dann, wenn:
- erforderliche Abstimmungen mit Eigentümern gefehlt haben,
- erkennbare Risiken unberücksichtigt geblieben sind,
- ungeeignete Strecken gewählt worden sind,
- oder organisatorische Pflichten verletzt worden sind.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass sich Reitjagden im ländlichen Raum häufig nur durch ein gutes Miteinander zwischen Veranstaltern, Landwirten, Forstbetrieben und Grundstückseigentümern dauerhaft durchführen lassen. Eine frühzeitige Abstimmung der Streckenführung und ein offener Umgang mit möglichen Schäden sind deshalb oft ebenso wichtig wie der eigentliche Versicherungsschutz.
Veranstalter sollten insbesondere prüfen,
- ob eine Veranstalterhaftpflichtversicherung besteht,
- ob Flurschäden ausdrücklich mitversichert sind,
- und welche Deckungssummen vereinbart worden sind.
Auch Teilnehmer sollten ihre Pferdehalterhaftpflicht daraufhin überprüfen, ob Schäden im Zusammenhang mit organisierten Veranstaltungen und Geländeritten ausreichend abgedeckt sind.
Denn Reitjagden sind auf Vertrauen, Rücksichtnahme und eine verantwortungsvolle Organisation angewiesen – sowohl gegenüber Teilnehmern, als auch gegenüber den Eigentümern der genutzten Flächen.
Weiterführende Informationen zu Versicherungslösungen für Pferdebetriebe sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft finden Sie bei Hartmann und Horz Assekuranzmakler GmbH.
VOLLBLÜTER
Vollblutpferde
Sowohl bei der Schleppjagd, als auch bei der Vielseitigkeit nehmen immer wieder auch Vollblüter teil. Ihr Galoppiervermögen, ihre Härte und ihre Ausdauer zeichnen sie aus. Prominente Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit sind in der Vielseitigkeit It´s Me xx unter Andreas Dibowski und Sleep Late xx unter Ingrid Klimke. Aber auch in der Dressur und im Springen finden sich im Spitzensport reine Vollblüter – dies jedoch weniger als in früheren Jahrzehnten. Der überwiegende Einsatz von Vollblutpferden findet nach wie vor auf der Galopprennbahn statt.
Ein Vollblüter ist etwas Besonderes, etwas Außergewöhnliches. Bereits um 1200 ist diese Rasse durch Kreuzungen entstanden. Nachweislich zu Beginn des 14. Jahrhunderts sind in Newmarket die ersten Galopprennen durchgeführt worden. 1793 ist in England das erste Gestütsbuch herausgegeben worden, auf welches alle Vollblüter zurückzuführen sind. Ohne fremde Blutzufuhr wird nur nach Rennleistung gezüchtet. Aufgrund der konsequenten Auswahl von Zuchttieren hat die Vollblutzucht die schnellsten und edelsten Pferde hervorgebracht. Daher wird sie mit Recht auch die „Krone der Tierzucht“ genannt.
Von England ausgehend haben sich der Galopprennsport und die Vollblutzucht auf die ganze Welt ausgedehnt. 1822 hat das erste Galopprennnen Deutschlands in Bad Doberan stattgefunden. Als weitere bedeutende Rennbahnen in Deutschland sind u. a. Hoppegarten, Hamburg-Horn, Bad Harzburg, Düsseldorf, Köln-Weidenpesch und Iffezheim zu nennen. Das preußische Gestüt Graditz hat sich 1866 zu einem bedeutenden Zentrum für Vollblutzucht entwickelt. Jahre später sind dann im Rheinland und in anderen Bezirken Deutschlands weitere namhafte Vollblutgestüte wie beispielsweise Waldfried, Schlenderhan, Erlenhof, Zoppenbroich, Röttgen und Fährhof entstanden.
Die in Europa bedeutendsten Flachrennen sowie Hindernisrennen finden heute u. a. noch in Hamburg-Horn, Iffezheim und Ascot sowie in Liverpool und Pardubitz statt. In Hamburg-Horn wird im Rahmen der Derby-Woche auch ein Seejagdrennen und in St. Moritz anlässlich des White Turf auch das Skijöring ausgerichtet.
Auf Turf Times finden Sie aktuelle Informationen rund um den Galopprennsport und die Vollblutzucht.
AUTOR
Biographie
Familiär über viele Generationen dem Kulturgut Pferd verbunden hat Tobias H. Horz (Jhg. 1974) in seiner Jugend an mehreren Reitjagden und auch Vielseitigkeitsturnieren in Norddeutschland und in Dänemark teilgenommen. Bereits im Alter von 12 Jahren ist er auf Gut Olpenitz seine erste Reitjagd geritten. Die Leidenschaft für die Geländereiterei hat er von seinem Vater Friedemann H. Horz, welcher Träger des Goldenen Leistungsabzeichens und über viele Jahre beim CHIO in Aachen und anderen internationalen Fahrturnieren als Richter tätig gewesen ist. 1959 ist dieser seine erste Reitjagd im Gestüt in Bad Harzburg bei dem bedeutenden Hippologen, Gespannfahrer und Jagdreiter Generalmajor Hans Fellgiebel geritten, bevor er dann in den Folgejahren bei Rittmeister Christian von Loesch mitgeritten ist.
Tobias H. Horz ist Mitglied der Niedersachsen-Meute. Darüber hinaus hat er sich mehr als drei Jahrzehnte lang der Züchtung des Holsteiner Sportpferdes gewidmet. Dabei hat er häufig Englisches Vollblut eingesetzt. Er ist auch Mitglied des Verbandes der Züchter und Freunde des Ostpreußischen Warmblutpferdes Trakehner Abstammung sowie des Hamburger Renn-Club von 1852.„Nur im Sattel erfährt man das Glück vollkommener Freiheit.“ Friedrich Wilhelm Freiherr von der Trenck (1727-1794)

